E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Anfang | << | 30 31 32 33 34 [35] 36 37 38 39 40

Wegen der umfassenden Änderungen bei der Besteuerung von Alterseinkünften gibt es nun ein Wahlrecht für die Ertragsanteilsbesteuerung, allerdings nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen.
Nur noch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit, Lebensversicherungen mit eigenem Deckungsstock zu errichten und so die steuerlichen Vorteile der Lebensversicherung mit der Rendite eines Aktienfonds zu kombinieren.
Bei der Berechnung der Höhe einer Betriebsrente kann auch die bisherige betriebliche Handhabung herangezogen werden.
Mit der Neuregelung der Rentenbesteuerung ist auch eine höhere Besteuerung von Lebensversicherungen verbunden.
Das Tagesgeldkonto ist eine gute Möglichkeit, sich eine Barreserve einzurichten.
Maßnahmen der betrieblichen Altersversorgung sind förderfähige Altersvorsorgebeiträge, brauchen jedoch keiner Zertifizierungsnummer.
Die Finanzierungskosten für eine private Versorgungsrente sind nicht als dauernde Last abziehbar.
Die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Aktiengeschäften in den Jahren 1997 und 1998 ist verfassungswidrig.
Die betriebliche Altersversorgung erlebt seit der Rentenreform 2001 eine Renaissance.
Der Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge wird ab 2004 gekürzt.
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de