Hat der Arbeitgeber zu Unrecht Lohnsteuer angemeldet und an das Finanzamt abgeführt, dann zählt dieser Betrag zumindest dann als Arbeitslohn des Arbeitnehmers, wenn der Lohnsteuerabzug nicht mehr geändert werden kann. Deshalb ist auch die Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids mit dem Ziel zulässig, das Finanzamt möge doch höhere Lohnsteuerabzugsbeträge anrechnen.