E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Umsatzsteuer

Anfang | << | 9 10 11 12 13 [14] 15 16 17 18 19 | >> | Ende

Die Wirtschafts- und Finanzminister der EU haben sich auf neue Vorgaben bei der Umsatzsteuer für Online-Händler verständigt, die bis 2021 in Kraft treten sollen.
Eine elektronische Rechnung oder Gutschrift ist auch dann berichtigungsfähig, wenn sie ohne elektronische Signatur erstellt worden ist, auch wenn dies früher gesetzlich vorgeschrieben war.
Aus Transaktionen und Spekulationen mit virtuellen Währungen ergeben sich auch steuerliche Folgen, zu denen sich jetzt das Bundesfinanzministerium geäußert hat.
Der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung ist auch dann zulässig, wenn der Lieferant nicht unter der Absenderadresse seine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausübt.
Die Finanzverwaltung hat die seit Anfang 2017 angehobene Grenze für Kleinbetragsrechnungen nun auch in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass übernommen.
Deutschland hat rechtswidrig Unternehmenskunden von der Umsatzsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ausgeschlossen.
Der Koalitionsvertrag liefert eine Vorschau auf die Maßnahmen, die die neu geschlossene Große Koalition im Steuerrecht plant.
Eine Rechnung, die nicht einmal Minimalangaben enthält, ist nicht rückwirkend berichtigungsfähig. Stattdessen gilt die Korrektur als erstmalige Rechnungsausstellung.
Eine reine Gattungsbezeichnung (Hose, Kette etc.) ist auch im Billigpreissegment keine ausreichende Leistungsbezeichnung und verhindert somit den Vorsteuerabzug.
Die Vermietung der Einrichtung einer Immobilie ist im Regelfall eine unselbständige Nebenleistung und damit ebenfalls umsatzsteuerfrei, wenn die Immobilie steuerfrei vermietet ist.
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de