E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Umsatzsteuer

Anfang | << | 25 26 27 28 29 [30] 31 32 33 34 35 | >> | Ende

Die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist verfassungsgemäß.
Der Grundsatz, dass bei einer geplanten nichtwirtschaftlichen Verwendung der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, soll nun erst ab dem 1. Januar 2013 verbindlich gelten.
Im März hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 vorgelegt.
In den nächsten Wochen wird eine Verwaltungsanweisung zur neuen Gelangensbestätigung veröffentlicht, die einige Erleichterungen für die Praxis bringen soll.
Das Finanzgericht Hamburg teilt die vorherrschende Meinung, dass eine berichtigte Rechnung erst zum Zeitpunkt der Berichtigung zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Die EU-Kommission verlangt von Deutschland, zukünftig für Kunstgegenstände den vollen Umsatzsteuersatz zu verlangen.
Auf Druck der EU unterliegen Pferde ab 1. Juli grundsätzlich dem vollen Umsatzsteuersatz.
Die neuen Nachweispflichten für umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen stellen die Unternehmen vor enorme Probleme.
Nur in sehr beschränkten Ausnahmefällen können die Umsätze eines Partyservice mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz versteuert werden.
Verspätete Steueranmeldungen könnten zumindest bei großen Anmeldebeträgen ein Strafverfahren zur Folge haben.
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de